AGB - nJoy Yachting

Buchungsanfrage:

  • Der Charterer stellt online oder telefonisch eine Buchungsanfrage.
  • Der Vercharterer (nJoy Yachting - Philipp Schmidt) bestätigt die Buchungsanfrage mit einem Buchungsangebot, oder einer -rückweisung.

Chartervertrag:

  • Der Vercharterer sendet dem Charterer ein Angebot, welches bei Erfüllung der Anzahlungsforderung den Chartervertrag darstellt.
  • Wird innerhalb von sieben Tagen die Anzahlung von mindestens 30% geleistet, gilt der Vertrag als geschlossen.
  • Wird die Anzahlung in dieser Zeit nicht geleistet, wird das Angebot storniert.
  • Die Restsumme ist spätestens bis vier Wochen vor Charterbeginn zu zahlen.
  • Wird die Restsumme nicht fristgerecht gezahlt, wird die Charteryacht nicht übergeben und die Anzahlung wird vom Vercharterer einbehalten.
  • Die Kaution (in Höhe von 200€) muss bei der Übergabe in bar geleistet werden. Bei schadfreier Rückgabe der Charteryacht erfolgt sofort die Rückzahlung der Kaution (in Höhe von 200€) in bar. 

Rücktritt:

  • Bis vier Wochen vor Charterbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
  • Bei einer Stornierung innerhalb der 28 Tage vor Charterbeginn werden 30% des Charterpreises vom Vercharterer einbehalten.
  • Bei Nichtanreise wird der gesamte Charterpreis vom Vercharterer einbehalten.

Pflichten des Charterers:

  • Der Charterer versichert einen guten Umgang mit der Yacht und sie verantwortungsbewusst zu führen.
  • Der Charterer informiert sich über das Fahrgebiet und dessen Gefahrstellen.
  • Ausschließlich die angegebenen Personen im Chartervertrag dürfen die Yacht führen und nutzen.
  • Es dürfen keine Veränderungen an der Charteryacht vorgenommen werden.
  • Bei Schäden, oder Unfällen ist sofort der Vercharterer zu informieren.
  • Ab 6 BFT darf der Hafen nicht mehr verlassen werden, bzw. muss dieser schnellstmöglich angelaufen werden.
  • Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
  • Angeln vom Boot aus ist nicht gestattet.
  • Rauchen in der Kajüte ist nicht gestattet.
  • Ankern ist nicht gestattet. 
  • Festmachen ist nur im Hafen Braunsbedra gestattet, es darf keine andere Anlegestelle / kein anderer Hafen angefahren werden.
  • Bei Verstößen wird die gesamte Kaution von 200€ einbehalten. 

Haftung:

  • Der Vercharterer haftet dem Charterer gegenüber ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Fällt die Yacht während der Charterzeit aus, hat der Charterer keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises und/oder Schadensersatz.
  • Der Charterer haftet für alle Schäden, welche durch vorsätzliche, fahrlässige oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen entstanden sind oder entstehen.
  • Der Charterer stellt den Vercharterer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

News / Infos

Umleitung zum Hafen

Die Bauarbeiten Schiefweg / Geiseltalstraße sind noch im Gange.

Wie im Bild einsehbar, wird zum Hafen üder die Lützkendorfer - und Neumarker Straße umgeleitet. 

08.11.2022

Revierführer

aktualisiert

Hafenführer aktualisiert

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