Der Charterer stellt online oder telefonisch eine
Buchungsanfrage.
Der Vercharterer (nJoy
Yachting - Philipp Schmidt) bestätigt die Buchungsanfrage mit einem Buchungsangebot, oder einer -rückweisung.
Chartervertrag:
Der Vercharterer sendet dem Charterer ein Angebot, welches bei Erfüllung der Anzahlungsforderung den Chartervertrag darstellt.
Wird innerhalb von sieben Tagen die Anzahlung von mindestens 30% geleistet, gilt der Vertrag als geschlossen.
Wird die Anzahlung in dieser Zeit nicht geleistet, wird das Angebot storniert.
Die Restsumme ist spätestens bis vier Wochen vor Charterbeginn zu zahlen.
Wird die Restsumme nicht fristgerecht gezahlt, wird die Charteryacht nicht übergeben und die Anzahlung wird vom Vercharterer einbehalten.
Die Kaution (in Höhe von 200€) muss bei der Übergabe in bar geleistet werden. Bei schadfreier Rückgabe der Charteryacht erfolgt sofort die Rückzahlung der Kaution (in Höhe von 200€) in
bar.
Rücktritt:
Bis vier Wochen vor Charterbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Bei einer Stornierung innerhalb der 28 Tage vor Charterbeginn werden 30% des Charterpreises vom Vercharterer einbehalten.
Bei Nichtanreise wird der gesamte Charterpreis vom Vercharterer einbehalten.
PflichtendesCharterers:
Der Charterer versichert einen guten Umgang mit der Yacht und sie verantwortungsbewusst zu führen.
Der Charterer informiert sich über das Fahrgebiet und dessen Gefahrstellen.
Ausschließlich die angegebenen Personen im Chartervertrag dürfen die Yacht führen und nutzen.
Es dürfen keine Veränderungen an der Charteryacht vorgenommen werden.
Bei Schäden, oder Unfällen ist sofort der Vercharterer zu informieren.
Ab 6 BFT darf der Hafen nicht mehr verlassen werden, bzw. muss dieser schnellstmöglich angelaufen werden.
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
Angeln vom Boot aus ist nicht gestattet.
Rauchen in der Kajüte ist nicht gestattet.
Ankern ist nicht gestattet.
Festmachen ist nur im Hafen Braunsbedra gestattet, es darf keine andere Anlegestelle / kein anderer Hafen angefahren werden.
Bei Verstößen wird die gesamte Kaution von 200€ einbehalten.
Haftung:
Der Vercharterer haftet dem Charterer gegenüber ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Fällt die Yacht während der Charterzeit aus, hat der Charterer keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises und/oder Schadensersatz.
Der Charterer haftet für alle Schäden, welche durch vorsätzliche, fahrlässige oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen entstanden sind oder entstehen.
Der Charterer stellt den Vercharterer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
News / Infos
Umleitung zum Hafen
Die Bauarbeiten Schiefweg / Geiseltalstraße sind noch im Gange.
Wie im Bild einsehbar, wird zum Hafen üder die Lützkendorfer - und Neumarker Straße umgeleitet.